Titel
|
Teilnahmevoraussetzungen
|
Schießen
|
Proklamation & weiteres
|
Kinderkönig/in |
- Alle Kinder aus Vollbüttel
- ab dem 6. bis Ende des 13. Lebensjahres
- Mit Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
|
- Munitions- und geräuschloses Lichtpunktgewehr
- Sitzend aufgelegt
- 10 Meter
|
- Auf dem Schützenfestumzug (Details im jährlichen Programm)
- Kinderkönigsscheibe ans Haus
- Weitere Informationen
|
|
|
|
|
Schwarze/r- Bürgerkönig/in |
- Alle Bürger aus Vollbüttel
- ab dem 21. Lebensjahr
- Wohnhaft > 2 Jahre in Vollbüttel
|
- Kleinkaliber Gewehr
- sitzend aufgelegt
- 50 Meter
|
- Auf dem Schützenfest (Details im jährlichen Programm)
- Königsscheibe ans Haus
- Finanzielle Unterstützung vom Verein
- Weitere Informationen
|
|
|
|
|
Große/r König/in |
- Vereinsmitglieder
- ab dem 21. Lebensjahr
- Wohnhaft > 6 Monate in Vollbüttel
|
- Kleinkaliber Gewehr
- sitzend aufgelegt
- 50 Meter
|
- Auf dem Schützenfest (Details im jährlichen Programm)
- Finanzielle Unterstützung vom Verein
|
|
|
|
|
Juniorenkönig/in |
- Vereinsmitglieder
- ab dem 17. bis Ende des 20. Lebensjahres
- Wohnhaft in Vollbüttel
- bis 18. Lebensjahr mir Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
|
- Kleinkaliber Gewehr
- sitzend aufgelegt
- 50 Meter
|
- Auf dem Schützenfest (Details im jährlichen Programm)
- Verleihung einer Juniorenkette, die im Folgejahr weitergegeben wird
|
|
|
|
|
Jugendkönig/in |
- Vereinsmitglieder
- ab dem 14. bis Ende 16. Lebensjahres
- Wohnhaft in Vollbüttel
- Mit Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
|
- Luftgewehr
- sitzend aufgelegt
- 10 Meter
|
- Auf dem Schützenfest (Details im jährlichen Programm)
- Verleihung einer Jugendkette, die im Folgejahr weitergegeben wird
|